KOSTENLOSE DATENSCHUTZ MASTERCLASS

Modul 2: Zulässigkeit von Datenbearbeitungen​

In Modul 2 erwarten dich folgende Themen:

Bearbeitungsgrundsatz 1: Verhältnismässigkeit

Bearbeitungsgrundsatz 1: Verhältnismässigkeit

Datenbearbeitungen sind verhältnismässig, wenn sie sich auf das Nötigste beschränken. Es sollten nur so viel und so lang Daten bearbeitet werden, wie für die Erreichung des Ziels der Datenbearbeitung zwingend erforderlich.

Bearbeitungsgrundsatz 2: Datenrichtigkeit

Bearbeitungsgrundsatz 2: Datenrichtigkeit

Wer Personendaten bearbeitet, muss sich vergewissern, dass die von ihm bearbeiteten Personendaten korrekt sind und muss diese gegebenenfalls korrigieren oder löschen. ​

Bearbeitungsgrundsatz 3: Zweckgebundenheit

Bearbeitungsgrundsatz 3: Zweckgebundenheit​

Der Zweck der bearbeiteten Personendaten darf nicht verändert werden. Grundsätzlich dürfen Personendaten ausschliesslich zum Zweck bearbeitet werden, zu dem sie erhoben wurden.

Bearbeitungsgrundsatz 4: Erkennbarkeit

Bearbeitungsgrundsatz 4: Erkennbarkeit

Der Zweck einer Datenbearbeitung und die damit verbundene Erhebung von Personendaten muss für die betroffenen Personen erkennbar sein. So wird eine transparente Datenbeschaffung sichergestellt.

Rechtfertigungsgründe

Wenn die Bearbeitungsgrundsätze nicht eingehalten sind, kann es vorkommen, dass die Datenbearbeitung trotzdem zulässig ist – nämlich wenn ein sogenannter Rechtfertigungsgrund vorliegt. Eine Datenbearbeitung ist also nur dann unzulässig, sofern kein gültiger Rechtfertigungsgrund vorliegt. Rechtfertigungsgründe können sein:

Einwilligung:

Erklärung der betroffenen Person mit der Datenbearbeitung einverstanden zu sein. ​

Gesetzliches Erfordernis:

Eine gesetzliche Regelung erfordert eine Datenbearbeitung.

Überwiegendes privates oder öffentliches Interesse:

Die Interessen des Bearbeiters überwiegen den Interessen der betroffenen Person.

💡 Liegt kein Rechtfertigungsgrund vor, so ist die vorgenomme Datenbearbeitung unzulässig und muss eingestellt werden.

Deine To Dos:

Gehe nun jede Bearbeitung in deinem Datenbearbeitungsverzeichnis durch und überprüfe sie auf ihre Zulässigkeit. Nimm gegebenenfalls Anpassungen vor oder stell die unzulässigen Datenbearbeitung ein. Im nächsten Modul geht es um die «Informationspflicht» – stay tuned! 🐝

 

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